Alle Angaben ohne Gewähr.

Leistungsumfang für Arztbesuche oder Spitalaufenthalte


Schweiz

- Arzt- und Spitalbesuche; ganze Schweiz abgedeckt.

 

EU / EFTA Länder

- Arzt- und Spitalbesuche; Anspruch auf die gleichen 

  gesetzlich geregelten Leistungen, welche für die

         Versicherten des jeweiligen Landes zählen.

         Details Leistungen EU / EFTA Länder.

- Achtung: Es können grosse Unterschiede zum 

  Leistungsumfang in der Schweiz bestehen.

 

Übrige Länder

- In Notfällen, wenn aus medizinischen Gründen keine 

  Rückreise in die Schweiz möglich ist, die Übernahme

         von bis zu den doppelten Kosten (90 %), wie sie in der

         Schweiz in eine Listenspital des Wohnkantones

         verrechnet würden.

- Achtung: Es können grosse Unterschiede zu den

  Kosten in der Schweiz bestehen.

Schweiz

- Arzt- und Spitalbesuche; ganze Schweiz abgedeckt.

 

EU / EFTA Länder

- Arzt- und Spitalbesuche; Anspruch auf die gleichen 

  gesetzlich geregelten Leistungen, welche für die

         Versicherten des jeweiligen Landes zählen.

         Details Leistungen EU / EFTA Länder.

- Achtung: Es können grosse Unterschiede zum 

  Leistungsumfang in der Schweiz bestehen.

 

Übrige Länder

- In Notfällen, wenn aus medizinischen Gründen keine 

  Rückreise in die Schweiz möglich ist, die Übernahme

         von bis zu den doppelten Kosten (90 %), wie sie in der

         Schweiz in einem Listenspital des Wohnkantones

         verrechnet würden.

- Achtung: Es können grosse Unterschiede zu den

  Kosten in der Schweiz bestehen.



Kostenbeteiligung / Selbstbehalte


Schweiz

- Arztbesuche; gewählte Franchise (mind. Fr. 300.00)

         plus 10 % Selbstbehalt (max. Fr. 700.00 pro

         Kalenderjahr)

- Spitalbesuche; gewählte Franchis (mind. Fr. 300.00

         plus 10 % Selbstbehalt (max. Fr. 700.00) plus Fr. 15.00

         pro Tag.

 

EU / EFTA Länder

- Arzt- und Spitalbesuche; gemäss den gesetzlich 

  geregelten Kostenbeteilungen, welche für die

         Versicherten des jeweiligen zählen.

- Achtung: Die Kostenbeteiligungen in den jeweiligen

         Ländern können erheblich höher sein, als in der

         Schweiz und muss vor Ort bezahlt werden.

- Die Kostenbeteiligung in der Schweiz entfällt dafür.

 

Übrige Länder

- Arzt- und Spitalbesuche; 10 % Selbstbehalt.

- Achtung: In vielen Ländern sind die Behandlungskosten

         in einem Spital viel höher als in der Schweiz. Die   

         Krankenkasse vergütet aber höchstens 90 % der

         Kosten, wie sie in der Schweiz verrechnet würden. Alles

         was darüber liegt, muss selber vor Ort bezahlt werden.

Schweiz

- Keine Kostenbeteiligung / Selbstbehalte

 

 

 

 

 

 

EU / EFTA Länder

- Keine Kostenbeteiling, sofern die Leistungen gemäss

  den gesetzlichen Bestimmungen, wie für die

  Versicherten des jeweiligen Landes bezogen wurden.

- Mehrkosten für Behandlungen in einem Privatspital oder

  Privatarzt müssen selber bezahlt werden.

 

 

 

Übrige Länder

- Keine Kostenbeteiligung, sofern die Kosten nicht mehr

  als 90 % der Kosten für die gleiche Behandlung, wie in

  der Schweiz in einem Listenspital des Wohnkantones

  verrechnet wurden. Alles Kosten darüber müssen selber

  bezahlt werden.



Deckung Überführungen, Rettungs- und Rücktransporte


Schweiz

- Medizinisch notwendigen Überführungen bis zum

  Behandlungsort 50 % der Kosten, höchstens aber

  Fr. 500.00.

- Rettungstransporte 50 % der Kosten, höchstens aber

         Fr. 5'000.00

 

EU / EFTA Länder

- Medizinisch notwendigen Überführungen bis zum

  Behandlungsort 50 % der Kosten, höchstens aber

  Fr. 500.00.

- Rettungs- Rücktransporte (Schweiz) keine Deckung.

 

Übrige Länder

- Medizinisch notwendigen Überführungen bis zum

  Behandlungsort 50 % der Kosten, höchstens aber

  Fr. 500.00.

- Rettungs- Rücktransporte (Schweiz) keine Deckung.

Schweiz

- Volle Kostenübernahme durch die Unfallversicherung

 

 

 

 

 

EU / EFTA Länder

- Volle Kostenübernahme bis zu einem fünftel des

  versicherten Lohnes. Zur Zeit max. Fr. 29'640.00.

- Mehrkosten müssen selber bezahlt werden.

 

 

Übrige Länder

- Volle Kostenübernahme bis zu einem fünftel des

  versicherten Lohnes. Zur Zeit max. Fr. 29'640.00.

- Mehrkosten müssen selber bezahlt werden.

 



Kostengutsprache / Vorschüsse


Schweiz

- Arzt- und Spitalbesuche; Leistungen können ohne

  Kostengutsprache / Vorschüsse bezogen werden.

 

EU / EFTA Länder

- Arzt- und Spitalbesuche; mit der Europäischen

  Krankenversicherungskarte können die Leistungen

         mehrheitlich ohne Kostengutsprache / Vorschüsse

         bezogen werden.

- Die Karte wird von der Versicherungsgesellschaft in der

  Schweiz ausgestellt.

 

Übrige Länder

- Arzt- und Spitalaufenthalte; Es können keine

  Kostengutsprache / Vorschüsse bezogen werden.

Schweiz

- Arzt- und Spitalbesuche; Leistungen können ohne

  Kostengutsprache / Vorschüsse bezogen werden.

 

EU / EFTA Länder

- Bei Verlangen werden Kostengutsprachen ausgestellt

 

 

 

 

 

 

Übrige Länder

- Bei Verlangen werden Kostengutsprachen ausgestellt

 



Deckung Medikamente


Schweiz

- Generikum; 90 % Kostendeckung, 10 % Selbstbehalt.

- Orginalmedikament; 80 % Kostendeckung, 20 %

  Selbstbehalt.

 

EU / EFTA Länder

- Notfällen; Kostendeckung vorhanden, aber nur, wenn

  das Medikament in der Schweiz kassenpflichtig ist.

 

Übrige Länder

- Notfällen; Kostendeckung vorhanden, aber nur, wenn

  das Medikament in der Schweiz kassenpflichtig ist.

Schweiz

- Volle Deckung, solange die Medikamente kassen-

  pflichtig sind.

 

 

EU / EFTA Länder

- Volle Deckung, solange die Medikamentein in der

  Schweiz kassenpflichtig sind.

 

Übrige Länder

- Volle Deckung, solange die Medikamente in der

  Schweiz kassenpflichtig sind.



Deckung Lohnfortzahlungen


- Keine Deckung

- Abschluss einer freiwilligen Taggeldversicherung ist

  möglich.

- Ab dem 3. Tag bis zur Wiederaufnahme der vollen

  Arbeitsfähigkeit oder IV Rente 80 % des versicherten

  Lohnes. Höchstversicherter Lohn aktuell Fr. 148'200.00.



Deckung Invalidität oder Tod


Invalidität

- Keine Deckung

 

 

 

Tod

- Keine Deckung

 

Invalidität

- Bei 100 % Invalidität 80 % des versicherten Lohnes.

- Bei Teilinvalidität reduzierte Deckung gemäss SUVA.

- Höchstversicherter Lohn aktuell Fr. 148'200.00.

 

Tod

- Hinterlassenenrente max. 70 % des versicherten

  Lohnes.

- Höchstversicherter Lohn aktuell Fr. 148'200.00.

- Kostenübernahme Rücktransport in die Schweiz max.

  doppelter Betrag, wie die Kosten in der Schweiz.






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