Alle Angaben ohne Gewähr.
Schweiz
- Arzt- und Spitalbesuche; ganze Schweiz abgedeckt.
EU / EFTA Länder
- Arzt- und Spitalbesuche; Anspruch auf die gleichen
gesetzlich geregelten Leistungen, welche für die
Versicherten des jeweiligen Landes zählen.
Details Leistungen EU / EFTA Länder.
- Achtung: Es können grosse Unterschiede zum
Leistungsumfang in der Schweiz bestehen.
Übrige Länder
- In Notfällen, wenn aus medizinischen Gründen keine
Rückreise in die Schweiz möglich ist, die Übernahme
von bis zu den doppelten Kosten (90 %), wie sie in der
Schweiz in einem Listenspital des Wohnkantons
verrechnet würden.
- Achtung: Es können grosse Unterschiede zu den
Kosten in der Schweiz bestehen.
Schweiz
- Arzt- und Spitalbesuche; ganze Schweiz abgedeckt.
EU / EFTA Länder
- Arzt- und Spitalbesuche; Anspruch auf die gleichen
gesetzlich geregelten Leistungen, welche für die
Versicherten des jeweiligen Landes zählen.
Details Leistungen EU / EFTA Länder.
- Achtung: Es können grosse Unterschiede zum
Leistungsumfang in der Schweiz bestehen.
Übrige Länder
- In Notfällen, wenn aus medizinischen Gründen keine
Rückreise in die Schweiz möglich ist, die Übernahme
von bis zu den doppelten Kosten (90 %), wie sie in der
Schweiz in einem Listenspital des Wohnkantons
verrechnet würden.
- Achtung: Es können grosse Unterschiede zu den
Kosten in der Schweiz bestehen.
Schweiz
- Arztbesuche; gewählte Franchise (mind. Fr. 300.00)
plus 10 % Selbstbehalt (max. Fr. 700.00 pro
Kalenderjahr)
- Spitalbesuche; gewählte Franchise (mind. Fr. 300.00
plus 10 % Selbstbehalt (max. Fr. 700.00) plus Fr. 15.00
pro Tag.
EU / EFTA Länder
- Arzt- und Spitalbesuche; gemäss den gesetzlich
geregelten Kostenbeteiligungen, welche für die
Versicherten des jeweiligen zählen.
- Achtung: Die Kostenbeteiligungen in den jeweiligen
Ländern können erheblich höher sein, als in der
Schweiz und muss vor Ort bezahlt werden.
- Die Kostenbeteiligung in der Schweiz entfällt dafür.
Übrige Länder
- Arzt- und Spitalbesuche; 10 % Selbstbehalt.
- Achtung: In vielen Ländern sind die Behandlungskosten
in einem Spital viel höher als in der Schweiz. Die
Krankenkasse vergütet aber höchstens 90 % der
Kosten, wie sie in der Schweiz verrechnet würden. Alles
was darüber liegt, muss selber vor Ort bezahlt werden.
Schweiz
- Keine Kostenbeteiligung / Selbstbehalte
EU / EFTA Länder
- Keine Kostenbeteiligung, sofern die Leistungen gemäss
den gesetzlichen Bestimmungen, wie für die
Versicherten des jeweiligen Landes bezogen wurden.
- Mehrkosten für Behandlungen in einem Privatspital oder
Privatarzt müssen selber bezahlt werden.
Übrige Länder
- Keine Kostenbeteiligung, sofern die Kosten nicht mehr
als 90 % der Kosten für die gleiche Behandlung, wie in
der Schweiz in einem Listenspital des Wohnkantones
verrechnet wurden. Alles Kosten darüber müssen selber
bezahlt werden.
Schweiz
- Medizinisch notwendigen Überführungen bis zum
Behandlungsort 50 % der Kosten, höchstens aber
Fr. 500.00.
- Rettungstransporte 50 % der Kosten, höchstens aber
Fr. 5'000.00
EU / EFTA Länder
- Medizinisch notwendigen Überführungen bis zum
Behandlungsort 50 % der Kosten, höchstens aber
Fr. 500.00.
- Rettungs- Rücktransporte (Schweiz) keine Deckung.
Übrige Länder
- Medizinisch notwendigen Überführungen bis zum
Behandlungsort 50 % der Kosten, höchstens aber
Fr. 500.00.
- Rettungs- Rücktransporte (Schweiz) keine Deckung.
Schweiz
- Volle Kostenübernahme durch die Unfallversicherung
EU / EFTA Länder
- Volle Kostenübernahme bis zu einem Fünftel des
versicherten Lohnes. Zurzeit max. Fr. 29'640.00.
- Mehrkosten müssen selber bezahlt werden.
Übrige Länder
- Volle Kostenübernahme bis zu einem Fünftel des
versicherten Lohnes. Zurzeit max. Fr. 29'640.00.
- Mehrkosten müssen selber bezahlt werden.
Schweiz
- Arzt- und Spitalbesuche; Leistungen können ohne
Kostengutsprache / Vorschüsse bezogen werden.
EU / EFTA Länder
- Arzt- und Spitalbesuche; mit der Europäischen
Krankenversicherungskarte können die Leistungen
mehrheitlich ohne Kostengutsprache / Vorschüsse
bezogen werden.
- Die Karte wird von der Versicherungsgesellschaft in der Schweiz ausgestellt.
Übrige Länder
- Arzt- und Spitalaufenthalte; Es können keine
Kostengutsprache / Vorschüsse bezogen werden.
Schweiz
- Arzt- und Spitalbesuche; Leistungen können ohne
Kostengutsprache / Vorschüsse bezogen werden.
EU / EFTA Länder
- Bei Verlangen werden Kostengutsprachen ausgestellt
Übrige Länder
- Bei Verlangen werden Kostengutsprachen ausgestellt
Schweiz
- Generikum; 90 % Kostendeckung, 10 % Selbstbehalt.
- Originalmedikament; 80 % Kostendeckung, 20 %
Selbstbehalt.
EU / EFTA Länder
- Notfällen; Kostendeckung vorhanden, aber nur, wenn
das Medikament in der Schweiz kassenpflichtig ist.
Übrige Länder
- Notfällen; Kostendeckung vorhanden, aber nur, wenn
das Medikament in der Schweiz kassenpflichtig ist.
Schweiz
- Volle Deckung, solange die Medikamente
kassenpflichtig sind.
EU / EFTA Länder
- Volle Deckung, solange die Medikamente in der
Schweiz kassenpflichtig sind.
Übrige Länder
- Volle Deckung, solange die Medikamente in der
Schweiz kassenpflichtig sind.
- Keine Deckung
- Abschluss einer freiwilligen Taggeldversicherung ist
möglich.
- Ab dem 3. Tag bis zur Wiederaufnahme der vollen
Arbeitsfähigkeit oder IV Rente 80 % des versicherten
Lohnes. Höchstversicherter Lohn aktuell Fr. 148'200.00.
Invalidität
- Keine Deckung
Tod
- Keine Deckung
Invalidität
- Bei 100 % Invalidität 80 % des versicherten Lohnes.
- Bei Teilinvalidität reduzierte Deckung gemäss SUVA.
- Höchstversicherter Lohn aktuell Fr. 148'200.00.
Tod
- Hinterlassenenrente max. 70 % des versicherten
Lohnes.
- Höchstversicherter Lohn aktuell Fr. 148'200.00.
- Kostenübernahme Rücktransport in die Schweiz max.
doppelter Betrag, wie die Kosten in der Schweiz.
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